AGB

AGB – AVANCE RL Bus- und Gruppentourismus Vertrieb GmbH (folgend ARL genannt) – Stand 02/2024

 

1. Vertragsgegenstand – Geltungsbreich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Inanspruchnahme der unter Punkt 2. beschriebenen Dienstleistungen, die von ARL angeboten und vermittelt werden.

 

2. Leistungsumfang

ARL bietet Hotels- und Reiseideen ausschließlich für erdgebundene Bus- und Gruppenreisen (Vereine, Clubs, Firmen- und Betriebsausflüge) an. Die Kapazitäten werden nach Anfrage der Kunden bei den Hotel- und Ausflugspartnern angefragt. Danach wird entsprechend ein freibleibendes Angebot mit Zimmerkontingent, Leistungen, Gruppenpreisen, Storno- und Zahlungsbedingungen und Optionsdatum erstellt. Als Mindestteilnehmerzahl gelten grundsätzlich 20 zahlende Personen. ARL tritt als Vermittler auf (nicht als Reiseveranstalter) und arbeitet im BtoB-Bereich mit Busunternehmen, Reisebüros oder Gruppenreiseveranstaltern zusammen. ARL bietet die Dienstleitung keinen Endkunden (BtoC) an. 

Die Ausflüge sind mit dem eigenen Reisebus des veranstaltenden Reise-/Busunternehmens durchzuführen und diese sind auch verantwortlich für alle Beförderungsvorschriften, Visa und Passverordnungen. Die Kosten für Eintritte, Führungen, etc. fallen separat an, es sei denn diese sind im Leistungsbündel/Arrangement unter einem eigenen Leistungspunkt angeführt.

Für Umbuchungen bzw. Programmänderungen aufgrund Leistungseinschränkungen der Hotel- bzw.

Ausflugspartner, die zum Zeitpunkt der Angebotslegung nicht bekannt waren, kann ARL nicht zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt besonders nach Verkauf oder Eigentümerwechsel bei der Anbieterseite der Hotel- bzw. Ausflugspartner oder nach grundlegenden Planungsänderungen (z.B. Fahrplanänderungen, Einstellung von Linien, …). ARL wird den Ablauf bestmöglich nach der Programmausschreibung organisieren und ggfs. entsprechende Alternativen bzw. Anpassungen rechtzeitig bekanntgeben und vornehmen.

 

3. Vertragsabschluss

Im Fall einer Zusage des Kunden folgt eine schriftliche Reservierungsbestätigung seitens ARL. Zum Zeichen des Einverständnisses schickt der Vertragspartner eine unterzeichnete Kopie der Bestätigung retour an ARL. Wichtig ist, dass nach einer Bestätigung das Kontingent beim Hotelpartner fix gehalten wird und im Zuge der Abstimmung der Buchungssituation (s. Pkt, 6.) angepasst werden kann. Eine Fixbuchung gilt bei ARL nicht als Option.

 

4. Preise und Preisanpassungen (Tourismusabgabe, Steuern), Mindestteilnehmerzahl

Sollten nach Vertragsabschluss Preise geändert werden, so ist das nur in Bezug auf gesetzliche steuerliche Erhöhungen oder öffentliche Abgaben (Ortstaxe, Kurtaxe,…) zulässig. In diesem Falle muss ARL unverzüglich nach Bekanntwerden ev. Erhöhungen den Kunden informieren. 

Bei Nichterreichung der Mindestteilnehmeranzahl (grundsätzlich 20 zahlende Personen) ist ARL nicht mehr an die bestätigten Leistungen und Preise gebunden. ARL wird aber versuchen gemeinsam mit den Leistungspartnern die Reise zu den gebuchten Konditionen realisierbar zu machen.

 

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungskonditionen sind immer im Angebot und in der Reservierungsbestätigung bzw. Vereinbarung klar definiert und können je nach Hotelvertragspartner unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass die Reiseunterlagen nur nach Zahlungseingang der vereinbarten Anzahlung erfolgt (s. Pkt. 7).

 

6. Buchungssituation, Stornobedingungen

ARL gibt im Angebot und in der Reservierungsbestätigung die jeweiligen Stornoregelungen bekannt. Grundsätzlich bittet ARL spätestens 3 Monate vor Anreise um einen ersten Buchungsstand, um die Buchungslage einschätzen zu können und zusammen die Kontingente anzupassen zu können (erhöhen oder ggfs. reduzieren). Eine Verlängerung der kostenfreien Stornofrist, Kontingentanpassungen und Stornierungen (lang- bzw. kurzfristig) bedürfen immer der Schriftform an ARL!

 

7. Buchungsabwicklung – Voucher - Restzahlung

Grundsätzlich schickt ARL 4 Wochen (spätestens 2 Wochen vorab) die Reiseunterlagen mit Voucher, Zeit- und Programmablauf, Reiseleiter/Busfahrer-Infomappe und ev. Prospekten, Stadtplänen zu. Dies erfolgt nur nach vorheriger Überweisung des vereinbarten Anzahlungsbetrages. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die reibungslose Abwicklung eine ordnungsgemäße Übergabe der Voucher an die Leistungsträger unabkömmlich ist. Nach der Reise erfolgt dann die Endabrechnung aufgrund der eingelösten Voucher.

 

8. Beschwerden, Mängelanzeigen

ARL schickt im Zuge mit den Reiseunterlagen auch einen Reiseleiter/Busfahrer-Fragebogen zu. Es wird um Retournierung des ausgefüllten Fragebogens gebeten. Das ist wichtig für das Feedback an die Vertragspartner und zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Leistungen. Sollten während der Reise Mängel auftauchen, wird um sofortige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsführung von ARL gebeten – erreichbar über die Kontaktinfo in der Reiseleiter-Infomappe.

 

8 Nutzungsbedingungen – Bildrechte- und Programmtexte, DSGVÖ

ARL weist ausdrücklich darauf hin, dass personenbezogene Daten wie z.B. Zimmer- bzw. Namenslisten und Kontaktdaten von Busfahrer, Reiseleiter an die Leistungsträger zur ordentlichen Abwicklung der Veranstaltung weitergeleitet werden. Die Verarbeitung obliegt dann in der Verantwortung der jeweiligen Leistungsträger. 

 

9. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Als Erfüllungsort gilt der Sitz von ARL als vereinbart. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wels vereinbart.